medizinische
Atemschutzmasken
Die Corona-ArbSchV wird über den 24. November 2021 hinaus auch nach Beendigung der epidemischen Lage nationaler Tragweite bis zum 19. März 2022 verlängert. Rechtlich geschieht dies durch eine Änderung von § 18 Abs.3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), er wird dadurch von der epidemischen Lage nationaler Tragweite entkoppelt. Die Gesetzesänderungen wurden am 23. November 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die neue Corona-ArbSchV tritt damit am 24. November 2021 in Kraft.
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